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- 15.10.2020
- lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat für einen Mandanten im Oktober 2020 einen weiteren Erfolg bei der Rückabwicklung eines Skandia Lebensversicherungsvertrages erzielt:
Der von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretene Mandant hatte im Jahr 2002 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Skandia abgeschlossen, die bis zum 01.01.2033 laufen sollte. Nachdem im August 2020 eine Vorprüfung durch die Kanzlei Seehofer erfolgt war und diese zum Ergebnis führte, dass ein möglicher Widerspruch wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung erfolgreich durchgesetzt werden könne, erklärte die Fachanwaltskanzlei Seehofer Mitte September 2020 den Widerspruch und begründete diesen in rechtlicher Hinsicht. Knapp drei Wochen später erkannte die Skandia den erklärten Widerspruch an, sodass es zu einer Auszahlung von knapp 39.200,00 € kam. Der aktuelle Rückkaufswert lag bei etwa 32.000,00 €, sodass der Kunde einen Betrag erhielt, der etwa 7.200,00 € über dem Rückkaufswert lag aufgrund des erfolgreichen Widerspruchs.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Dieser weitere Fall aus dem September/Oktober 2020 zeigt sehr deutlich, dass Versicherungsgesellschaften sich über das Problem fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen im Klaren sind und oftmals eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen. Dies zeigt auch der aktuelle Fall der Skandia, bei welchem etwa 18 Jahre nach Abschluss des Vertrages ein Widerspruch erfolgreich erklärt und durchgesetzt werden konnte. Aufgrund des erfolgreichen Widerspruchs hat der von unserer Kanzlei vertretene Kunde über 20 % mehr als den aktuellen Rückkaufswert erhalten. Wir können daher alle Inhaber einer Lebens- und Rentenversicherung, die im Zeitraum vom 29.07.1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, nur dazu aufrufen, ihren Vertrag auf ein mögliches Widerspruchsrecht bzw. Rücktrittsrecht überprüfen zu lassen. Es lohnt sich in vielen Fällen!
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