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- 16.09.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Fachanwaltskanzlei Seehofer erzielt mit einem erfolgreichen Widerspruch 25% Mehrwert gegen frühere AachenMünchener Lebensversicherung AG, jetzige Generali Deutschland Lebensversicherung AG:
Eine von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretene Mandantin, die im August 2007 einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag mit der früheren AachenMünchener Lebensversicherung AG, der jetzigen Generali Deutschland Lebensversicherung AG abgeschlossen hatte, hat in einem Widerspruchsverfahren wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung einen schönen Erfolg erzielt:
Die Kanzlei Seehofer hatte sich im Juli und August 2020 an die jetzige Generali Lebensversicherung AG gewandt, um Auskunftsansprüche geltend zu machen sowie Ansprüche aus einem dann erklärten Widerspruch. Nachdem die entsprechenden Auskünfte erteilt worden waren, wurde durch die Kanzlei Seehofer der Widerspruch rechtlich begründet und führte dazu, dass die jetzige Generali eine Rückabwicklung des Rentenversicherungsvertrages vornahm, wobei ein Mehrwert von etwa 25 % (!) erzielt wurde. Die betroffene Kundin hatte etwa 103.000,00 € seit Vertragsbeginn vom August 2007 bis zur Beitragsfreistellung ab Juli 2016 einbezahlt. Der von der Generali anerkannte Widerspruch führte sodann zu einem Auszahlungsbetrag von gut 130.000,00 €.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
"Der vorliegende Fall zeigt, dass sich ein Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen finanziell äußerst positiv auswirken kann:
Unserer Kanzlei ist es gelungen, der früheren AachenMünchener Lebensversicherung AG, der jetzigen Generali Lebensversicherung AG deutlich zu machen, dass in dem fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag mit der Bezeichnung „Die Wunschpolice“ Fehler im Zusammenhang mit der Widerspruchsbelehrung gemacht wurden, die zu einem erfolgreichen Widerspruch führten. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass die von uns vertretene Kundin den Versicherungsvertrag bereits seit Juli 2016 und somit über 4 Jahre beitragsfrei gestellt hatte. Diese Beitragsfreistellung ist aber kein Grund, die Aussichten für einen erfolgreichen Widerspruch zu schmälern."
Empfehlung an alle betroffenen Versicherungskunden:
Nicht nur vor dem Hintergrund möglicher drohender Pleiten von Lebensversicherungsunternehmen raten wir dringend, Ihre laufenden und auch bereits ausbezahlten Versicherungsverträge einer Überprüfung zu unterziehen, ob eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung verwendet wurde. Es kann sich lohnen!
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