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- 07.12.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Victoria Lebensversicherung AG: Landgericht Karlsruhe verurteilt Victoria Lebensversicherung AG wegen unwirksamer Widerspruchsbelehrung einer Rentenversicherung von 1998.
Mit Urteil vom 22. September 2020 hat das Landgericht Karlsruhe die Victoria Lebensversicherung AG zur Rückabwicklung eines 1998 abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag verurteilt. Der von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretene Mandant hatte im September 1998 einen Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen, der zwar eine Belehrung über eine Rücktritts-/Widerspruchsrecht enthielt; diese Belehrung war jedoch nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe fehlerhaft, da der Kunde hier selbst hätte ermitteln müssen, ob ihm ein Rücktritts-oder Widerspruchsrecht zusteht. Das Landgericht Karlsruhe zur Begründung auf eine bereits im Dezember 2017 in einer ähnlichen Fallgestaltung vom OLG Karlsruhe getroffene Entscheidung hingewiesen und die Victoria Lebensversicherung AG somit zur Rückabwicklung verurteilt. Folge der Rückabwicklung war, dass der betroffene Kunde sämtliche eingezahlten Beträge erhielt abzüglich eines bis zum Widerspruch gewährten geringen Risikoschutzes plus eine Nutzungsentschädigung in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Die Serie erfolgreicher Urteile geht weiter: Das gegen die Victoria Lebensversicherung AG erstrittene Urteil der Fachanwaltskanzlei Seehofer vom September 2020 zeigt deutlich, dass es sich lohnt, auch „alte Versicherungsverträge“ überprüfen zu lassen auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit der bei Vertragsschluss verwendeten Rücktritts-bzw. Widerspruchsbelehrung.
Das Landgericht Karlsruhe hat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass trotz eines erst im Jahr 2017 erklärten Widerspruchs durch eine andere Anwaltskanzlei, einer Weiterführung der Bearbeitung und Klagerhebung durch unsere Kanzlei im Jahr 2019, einer vorgenommenen Beitragsfreistellung sowie einer Geltendmachung der Versicherungsbeiträge im Rahmen der Steuererklärungen keine Verwirkung der Ansprüche eingetreten sei.
Nicht ohne Grund hat die Victoria Lebensversicherung AG gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt.
Ich kann nur nochmals appellieren an alle Versicherungskunden, die in der Zeit vom 29. Juli 1994 bis 31.12.2007 Lebens-oder Rentenversicherungsverträge abgeschlossen haben, diese auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit der verwendeten Rücktritts-bzw. Widerspruchsbelehrung überprüfen zu lassen, auch wenn die Verträge bereits gekündigt wurden oder vertragsgemäß beendet wurden!
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