Vertrauen beginnt mit Transparenz. Bereits in der Vorprüfung erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung benötigen: "Soll ich den Widerruf wagen? Wie hoch sind Risiko und Erfolgsaussichten." FAchanwalt Stefan Seehofer besprecht mit Ihnen persönlich Ihre möglichen Ansprüche und die Wahrscheinlichkeit mit der wir diese gemeinsam geltend machen können.
- 07.12.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Die frühere Aachen Münchener Lebensversicherung AG, jetzige Generali Deutschland Lebensversicherung AG: Fachanwaltskanzlei Seehofer erzielt für einen Kunden außergerichtlich einen Mehrwert von über 40 % des Rückkaufswerts.
Wieder einmal erfreuliche Nachrichten bei einem Vorgehen gegen die frühere Aachen Münchener Lebensversicherung AG, die jetzige Generali Deutschland Lebensversicherung AG: Ein von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretener Kunde hatte im Oktober 2007 einen fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag mit der früheren Aachen Münchener Lebensversicherung AG abgeschlossen. Nachdem unsere Kanzlei geprüft und festgestellt hatte, dass die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war, wurden Ansprüche aus einem erklärten Widerspruch im Oktober 2020 an die jetzige Generali Deutschland Lebensversicherung AG gestellt, welche dazu führten, dass eine Auszahlung an den Kunden erfolgte, die über 40 % (!) über dem aktuellen Rückkaufswert lag. Der Kunde konnte sich somit über einen erfreulichen Mehrwert in Höhe von mehreren Tausend Euro freuen. Die Anerkennung des Widerspruchs mit gleichzeitiger Auszahlung durch die Generali erfolgte lediglich 12 Tage (!) nach dem erklärten und von unserer Kanzlei begründeten Widerspruch.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Der erfreuliche Fall einer äußerst schnellen Abwicklung im außergerichtlichen Bereich zeigt deutlich, dass viele Versicherungen wissen, welche der von Ihnen verwendeten Verträge fehlerhaft und angreifbar sind. Hinzu kommt unsere Vermutung, dass viele Versicherungen, die bereits in Auseinandersetzungen mit unserer Kanzlei verwickelt waren und sind, mittlerweile wissen, dass in vielen Fällen ohne weitere Verzögerung auch gerichtlich Ansprüche geltend gemacht werden.
Insoweit erklären wir uns auch, dass in vielen Fällen eine äußerst zügige Abwicklung sogar im außergerichtlichen Bereich erfolgt mit einem mehr als erfreulichen Ergebnis, nämlich einem Rückabwicklungsbetrag, der mehr als 40 % (!) des zuletzt bestehenden Rückkaufswerts ausmacht.
Wir möchten daher allen Betroffenen nahelegen: Lassen Sie Ihre Lebens-und Rentenversicherungsverträge, die in der Zeit vom 29. Juli 1994 bis Ende Dezember 2007 abgeschlossen wurden, auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit überprüfen. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer bietet eine solche Vorprüfung kostenfrei an.
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