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- 22.02.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Frühere MLP Lebensversicherung AG, jetzige Heidelberger Lebensversicherung AG: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht einen durchschnittlichen Mehrerlös von 20 % bei zeitgleich erklärten Widersprüchen hinsichtlich 4 fondsgebundener Lebensversicherungen
Das gibt es auch nicht jeden Tag: Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat für einen von ihr vertretenen Mandanten, der in den Jahren 1998 und 2000 bei der früheren MLP Lebensversicherung AG vier fondsgebundene Lebensversicherungen abgeschlossen hatte und die bereits vor Jahren aufgrund einer jeweils erklärten Kündigung ausbezahlt wurden, mit einem nachträglich erklärten Widerspruch im Jahr 2020 durchschnittlich pro Vertrag etwa 20 % Mehrerlös erzielt.
Grund hierfür war, dass dargelegt werden konnte, dass die MLP Lebensversicherung AG zum damaligen Vertragsbeginn in den Jahren 1998 bzw. 2000 jeweils fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet hatte, worauf die Rechtsnachfolgerin der MLP Lebensversicherung AG, die jetzige Heidelberger Lebensversicherung AG die im Jahr 2020 von der Kanzlei Seehofer erklärten und entsprechend begründeten Widersprüche anerkannte und durchschnittlich jeweils Beträge ausbezahlte, die etwa 20 % über dem jeweils ausbezahlten Rückkaufswert lagen, der Jahre zuvor bei allen 4 Verträgen ausbezahlt worden war.
Ein gerichtliches Verfahren wurde nicht notwendig:
Von der Beauftragung der Kanzlei Seehofer bis zur erfreulichen Abwicklung vergingen lediglich etwa 5 Monate!
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Die erfreuliche Abwicklung von gleich 4 Verträgen der früheren MLP Lebensversicherung AG, der heutigen Heidelberger Lebensversicherung AG, noch dazu ohne ein gerichtliches Verfahren, zeigt deutlich, dass viele Versicherungen, insbesondere die jetzige Heidelberger Lebensversicherung AG erkannt hat, dass bei Darlegung entsprechender Fehlerhaftigkeit der damals verwendeten Widerspruchsbelehrungen in vielen Fällen erfreuliche Ergebnisse erzielt werden können, auch wenn ein Vertrag bereits Jahre zuvor gekündigt und „abgewickelt“ worden war.
Daher unser Rat an alle früheren MLP Kunden und jetzige Kunden der Heidelberger Lebensversicherung AG:
Lassen Sie Ihre Verträge, die Sie im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen haben, von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen, auch wenn diese nicht mehr laufen bzw. bereits gekündigt und ausbezahlt wurden.
Es kann sich lohnen, wie sich an den dargelegten 4 Verträgen gezeigt hat!
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