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- 31.07.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Clerical Medical: Fachanwaltskanzlei Seehofer erzielt durch Widerspruch eines Lebensversicherungsvertrages einen Mehrerlös in Höhe von knapp 25 %.
Wiedermal positive Nachrichten von der „Clerical Medical-Front“: Ein von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretener Mandant hat im außergerichtlichen Bereich durch den Widerspruch eines Kapitallebensversicherungsvertrages, der bei der Clerical Medical im Jahr 2002 abgeschlossen wurde, einen Mehrerlös, also einen über den aktuellen Rückkaufswert liegenden Anteil von knapp 25 % erzielt.
Der betroffene Mandant hatte eine Wealth Master Kapitallebensversicherung im April 2002 abgeschlossen. Der von der Kanzlei Seehofer erklärte Widerspruch führte sodann dazu, dass die Clerical Medical sich bereit erklärte, einen Rückabwicklungsbetrag auf Grund einer fehlerhaften Belehrung über das Widerspruchsrecht bzw. Rücktrittsrecht zu bezahlen, der knapp 25 % über dem letzten Rückkaufswert lag.
Auch die Tatsache, dass der Widerspruch etwa 18 Jahre nach Abschluss des Lebensversicherungsvertrages erfolgt ist, spielte hier im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Rolle dahingehend, dass eine Durchsetzung der Ansprüche nicht mehr möglich gewesen wäre. Insoweit kennt auch die Clerical Medical die in diesem Bereich mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, sodass erfreulicherweise bereits ohne ein Klageverfahren ein entsprechender Erfolg erzielt werden konnte.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
"Dieser Fall zeigt, dass auch im außergerichtlichen Bereich und viele Jahre nach Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages noch erfreuliche Erfolge erzielt werden können. Der von unserer Kanzlei vertretene Mandant hatte dabei keinerlei Kostenrisiko, da unsere Kanzlei hier stets ein erfolgsabhängiges Honorar anbieten kann und darüber hinaus auch gegebenenfalls mit Hilfe eines Prozessfinanzierers Ansprüche geltend machen kann. Nachdem unsere Kanzlei tausende von Fällen im Bereich des Widerspruchs von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bearbeitet hat und bearbeitet, kann in der Regel eine präzise Einschätzung der Erfolgsaussichten gegeben werden, sodass Kunden sofort wissen, „woran sie sind“. Unsere Kanzlei bietet stets eine kostenfreie Vorprüfung an. Nutzen Sie die Chance für eine Anfrage!"
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