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- 06.05.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Und wieder eine Erfolgsmeldung von der „Clerical Medical-Front“: Ein von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretener Kunde hatte im März 2003 bei der damaligen Clerical Medical Investment Group Limited, der heutigen Scottish Widows Europe S. A. eine „Wealthmaster Kapitallebensversicherung“ abgeschlossen.
Die Prüfung durch die Kanzlei Seehofer ergab, dass eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet wurde, sodass im März 2021 das Widerspruchsverfahren eingeleitet wurde. Der Rückkaufswert lag zu diesem Zeitpunkt bei etwa 62.000,00 €. Ende April 2021, also etwa einen Monat nach Erklärung und Begründung des Widerspruchs gab die Clerical Medical nach und bestätigte in Folge des Widerspruchs die rückwirkende Auflösung des Versicherungsvertrages. Sodann wurde ein Rückabwicklungsbetrag von knapp 75.000,00 € überwiesen, also ein Betrag, der etwa 20 % (!) über dem aktuellen Rückkaufswert lag, sodass insoweit ein erfreulicher Mehrwert erzielt werden konnte.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
"Die – wieder einmal – erfolgreiche Rückabwicklung des „Wealthmaster Kapitallebensversicherungsvertrages“ zeigt deutlich, dass auch viele Jahre nach Abschluss einer solchen Lebensversicherung noch beste Aussichten bestehen, eine erfolgreiche Rückabwicklung durchzusetzen. Im vorliegenden Fall lagen immerhin etwa 18 Jahre zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und der erfolgreichen Durchführung des Widerspruchverfahrens. Betroffene Clerical Medical Kunden sollten daher nicht zögern, ihren Vertrag auf eine mögliche Widerspruchsmöglichkeit hin überprüfen zu lassen."
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer, die viele Clerical Medical Fälle bearbeitet hat und bearbeitet, steht hier für eine kostenfreie Vorprüfung gerne zur Verfügung.
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