Vertrauen beginnt mit Transparenz. Bereits in der Vorprüfung erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung benötigen: "Soll ich den Widerruf wagen? Wie hoch sind Risiko und Erfolgsaussichten." FAchanwalt Stefan Seehofer besprecht mit Ihnen persönlich Ihre möglichen Ansprüche und die Wahrscheinlichkeit mit der wir diese gemeinsam geltend machen können.
- 15.06.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht im Widerspruchsverfahren wegen fehlerhafter Belehrung einen Mehrwert von über 50% (!).
Und wieder gibt es sehr erfreuliche Nachrichten von der „Widerspruchsfront“ wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung: Der von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretene Kunde, ein Arbeitgeber, der für den Geschäftsführer eine Direktversicherung mittels einer Gehaltsumwandlung im Jahr 1998 bei der vormaligen ATLANTICLUX S. A. abgeschlossen hatte, die heutige FWU Life Insurance Lux S. A., hat in einem von der Fachanwaltskanzlei Seehofer geführten Widerspruchsverfahren einen Mehrwert im Vergleich zum aktuellen Policenwert von über 50 % (!) erreicht. Es ist nicht gerade der Regelfall, dass derartige Verträge, die für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden, vorzeitig aufgelöst werden können. Dies ist –wenn überhaupt- nur mit größeren Verlusten oder dann möglich, wenn ein Widerspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann. Die Prüfung durch die Kanzlei Seehofer ergab, dass entsprechende Erfolgsaussichten bestehen. Der entsprechend begründete Widerspruch wurde im Februar 2021 erklärt. Schließlich einigte sich der von der Kanzlei Seehofer vertretene Mandant mit der jetzigen FWU Life Insurance Lux S. A. mit Vereinbarung vom 24.03.2021 darauf, dass ein Rückabwicklungsbetrag hinsichtlich der abgeschlossenen Direktversicherung von knapp 18.600,00 € ausbezahlt wird. Dieser ausbezahlte Betrag lag über 50 % (!) über dem aktuellen Policenwert von knapp 11.800,00 €.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Dieser bei der jetzigen FWU Life Insurance Lux S. A., der früheren ATLANTICLUX S. A. abgeschlossene Widerspruchsfall zeigt, dass auch Altersvorsorgeverträge, die vom Arbeitgeber für einen Mitarbeiter im Wege der Direktversicherung abgeschlossen wurden, unter Umständen mit Erfolg rückabgewickelt werden können. Im vorliegenden Fall wurde ein schon fast sensationeller Erfolg erzielt dahingehend, dass über 50 % Mehrwert im Vergleich zu dem aktuellen Policenwert erzielt werden konnten, sodass ein gerichtliches Verfahren nicht notwendig wurde.
Unser Tipp daher an alle, die bei der früheren ATLANTICLUX S. A., der heutigen FWU Life Insurance Lux S. A. einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, insbesondere auch im Wege der Direktversicherung abgeschlossen haben: Lassen Sie Ihren Vertrag, wenn er in der Zeit vom 29.07.1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurde, vom Experten überprüfen auf eine Widerspruchsmöglichkeit hin. Die Ergebnisse lassen mehr als aufhorchen, wie der von der Kanzlei Seehofer erzielte Erfolg zeigt!
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