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- 16.11.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Standard Life Versicherung: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht mit Widerspruch vom April 2020 eine Auszahlung, die fast 25.000,00 € über den bislang einbezahlten Beiträgen liegt!
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hatte für einen Mandanten im April 2020 gegenüber der Standard Life Versicherung nach entsprechender Prüfung und Begründung einen Widerspruch wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung erklärt. Der von unserer Kanzlei vertretene Mandant hatte im Oktober 2002 eine Rentenversicherung bei der Standard Life abgeschlossen und seit diesem Zeitpunkt bis zum Widerspruch im April 2020 insgesamt etwa 65.200,00 € an Beiträgen bezahlt.
Der Widerspruch wurde nach entsprechender Verhandlung schließlich von der Standard Life im August 2020 vollständig anerkannt und ausbezahlt und zwar in Höhe eines Werts von knapp 90.000,00 €. Dieser Betrag lag deutlich über dem zuletzt mitgeteilten Rückkaufswert und erreichte somit einen Zahlungsbetrag, der fast 25.000,00 € über den bislang einbezahlten Beiträgen lag.
Ein schöner Erfolg!
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass es sich mehr und mehr lohnt, bestehende und bereits abgelaufene Lebensversicherung-oder Rentenversicherungsverträge überprüfen zu lassen: Im vorliegenden Fall dauerte die Abwicklung vom erklärten Widerspruch im April 2020 bis zur Auszahlung nach anerkanntem Widerspruch durch die Standard Life lediglich 4 Monate und führte zu einem sehr erfreulichen Ergebnis, nämlich einem Betrag, der fast 25.000,00 € über den einbezahlten Beiträgen von etwa 65.200,00 € lag.
Selbst die Tatsache, dass der Widerspruch erst etwa 18 Jahre nach Beginn des Vertrags erklärt wurde, zeigt deutlich, dass immer mehr Versicherungen bereits im außergerichtlichen Bereich einlenken und somit erkennen, dass ein Gerichtsverfahren nur zu unnötigen weiteren Aufwand und Kosten führen würde. Wir dürfen natürlich -ohne ein gewisses „Eigenlob“ zu verschweigen- anmerken, dass unsere Kanzlei sehr viele Fälle bearbeitet und daher bei den meisten Versicherungsgesellschaften bekannt ist, dass Ansprüche nicht nur gestellt, sondern gegebenenfalls auch gerichtlich verfolgt und durchgesetzt werden.
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